From bautraegervertragspruefer
Wenn es um Mittlere Art und Güte und DIN-Normen in Bauträgervertragspruefer geht: ordnet Sachverhalt, Norm, Beweislast, Gegenargumente und nächsten Schritt; liefert ein direkt nutzbares Arbeitsprodukt mit Prüfpunkten, Risiken und nächstem Schritt.
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Bei Baubeschreibungsklauseln wie „mittlere Art und Güte", „anerkannte Regeln der Technik zum Vertragsschluss", „DIN-Normen in der zum Vertragsschluss geltenden Fassung" oder „technische Mindestanforderungen nach geltendem Recht" ohne konkrete Klassen oder Zahlenwerte.
Bei Baubeschreibungsklauseln wie „mittlere Art und Güte", „anerkannte Regeln der Technik zum Vertragsschluss", „DIN-Normen in der zum Vertragsschluss geltenden Fassung" oder „technische Mindestanforderungen nach geltendem Recht" ohne konkrete Klassen oder Zahlenwerte.
Keine quellenhart verifizierten BGH-Entscheidungen zur DIN-Norm-Frage in der Bauträgerwerksqualität im Megaprompt separat ausgewiesen. Die Senatsdifferenzierung (VII. Zivilsenat für Werkvertragsrecht, V. Zivilsenat für WEG-Binnenverhältnis) ist vor Ausgabe live zu verifizieren.
Bausoll-Ergänzungsliste mit konkreten Mindestklassen für alle relevanten Gewerke, Streichungsforderung für Pauschalverweise auf DIN oder Vertragsschluss-Stichtag und gewünschte Vertragsfassung.
Bausoll-Klausel — anerkannte Regeln der Technik
Vertragsklausel (Originalwortlaut): "[...nach den anerkannten Regeln der Technik zum Vertragsschluss...]"
Befund: Die Klausel verlegt den maßgeblichen Stichtag auf den Vertragsschluss. Das verschiebt das Risiko zwischenzeitlicher Standardentwicklung unzulässig auf den Erwerber. Die anerkannten Regeln der Technik sind zum Zeitpunkt der Abnahme maßgeblich (Paragraf 633 BGB).
Gewünschte Fassung:
"Das Werk entspricht den anerkannten Regeln der Technik zum Zeitpunkt der Abnahme. Ändert sich der Standard nach Vertragsschluss, informiert der Bauträger den Erwerber und gibt ihm die Wahl zwischen der Einhaltung des neuen Standards und einer ausdrücklichen Beschaffenheitsvereinbarung."
Konkrete Mindestparameter verlangen für:
- Schallschutz: [Mindest-Luftschallschutz nach DIN 4109 oder erhöhter Schallschutz nach VDI 4100]
- Wärmeschutz: [KfW-Effizienzhaus X / mindestens Effizienzklasse Y]
- Abdichtung Keller/Tiefgarage: [Abdichtungsnorm WU-Beton / KG 1, KG 2]
npx claudepluginhub klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht --plugin bautraegervertragsprueferWenn es um DIN, anerkannte Regeln der Technik und Standardwechsel in Bauträgervertrag-Prüfer geht: ordnet Sachverhalt, Norm, Beweislast, Gegenargumente und nächsten Schritt; liefert eine Tatbestands- oder Anspruchsmatrix mit Gegenargumenten.
Wenn es um Baubeschreibung und Bausoll prüfen in Bauträgervertragspruefer geht: ordnet Sachverhalt, Norm, Beweislast, Gegenargumente und nächsten Schritt; liefert eine Schnittstellenkarte mit Kollisions-, Zuständigkeits- und Nachweisfragen.
Wenn es um Leistungsbeschreibung und Baubeschreibung beim Bautraegervertrag in Fachanwalt Bau Architektenrecht geht: prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.