From arbeitsrecht
Entwirft betriebliche Richtlinien, Betriebsordnungen oder Policies mit standortspezifischen Ergänzungen. Prüft Fristen, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg, Mitbestimmungsrechte und liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten. Aktiviert bei Formulierungen wie „Richtlinie entwerfen zu…“ oder „Regelungslücke“.
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- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
Fokus: Entwirft eine betriebliche Regelung (Richtlinie, Betriebsordnung, Policy) mit standortspezifischen Ergänzungen, wo das Recht oder Tarifverträge abweichende Regeln erfordern. Prüft Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats und ob bestehende Leistungsversprechen berührt werden. Lädt, wenn jemand sagt "Richtlinie entwerfen zu [Thema]", "wir brauchen eine Regelung zu" oder eine Regelungslücke benennt.
Richtlinien-Entwurf (Arbeitsrecht) und löse die dort angelegte Fachfrage; arbeite mit konkreten Tatbestandsmerkmalen, Beweisfragen und dem unmittelbar benötigten Arbeitsprodukt. Routingfragen bleiben Hilfsmittel, wenn Frist, Zuständigkeit oder Verfahrensart offen sind.Kernvorschriften:
Leitentscheidungen:
Betriebliche Übung als Anspruchsgrundlage; einseitige Verschlechterung einer durch betriebliche Übung entstandenen Leistungspflicht unwirksam; Änderungskündigung als erforderliches Instrument Mitbestimmungspflicht bei einseitiger Änderung betrieblicher Regelungen in Paragraf 87 BetrVG-Bereichen; Einigungsstellenverfahren bei Scheitern der Einigung
Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen zitieren. Literatur nur nutzen, wenn der Nutzer die Quelle bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff sie verifiziert.
Quellenregel: Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff; keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen. Katalog der erzwingbaren Mitbestimmungsrechte; Reichweite bei einzelnen Themenfeldern (Homeoffice, Datenschutz, Zeiterfassung)
Quellenregel: Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff; keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen. AGB-Kontrolle vorformulierter Arbeitsbedingungen; Inhaltskontrolle; Transparenzgebot im Arbeitsrecht
Quellenregel: Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff; keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen. Nachweispflicht; schriftliche Mitteilung bei Änderungen; Folgen
Schritt 1 — Kontext laden
Lese CLAUDE.md im Plugin-Verzeichnis → jurisdiktioneller Fußabdruck,
Handbuch-Standort, Tarifbindungen, bestehende Betriebsvereinbarungen.
Schritt 2 — Regelung scopen
Schritt 3 — Mitbestimmungsprüfung
Prüfe, ob die geplante Regelung in einen Mitbestimmungstatbestand des Paragraf 87 Abs. 1 BetrVG fällt:
| Regelungsthema | Mitbestimmungstatbestand |
|---|---|
| Ordnung des Betriebs, Verhaltensregeln | Paragraf 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG |
| Beginn/Ende der täglichen Arbeitszeit, Pausen | Paragraf 87 Abs. 1 Nr. 2, 3 BetrVG |
| Urlaubsplanung, -grundsätze | Paragraf 87 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG |
| Einführung von Überwachungstechnik (IT, Zeiterfassung) | Paragraf 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG |
| Unfallverhütung, Gesundheitsschutz | Paragraf 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG |
| Grundsätze des betrieblichen Lohngestaltung | Paragraf 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG |
| Mobile Arbeit / Homeoffice | Paragraf 87 Abs. 1 Nr. 1, 2, 6 BetrVG |
Falls Mitbestimmung ausgelöst: explizit flaggen und empfohlenes Vorgehen angeben (Einholung Betriebsratszustimmung oder Einigungsstellenverfahren nach Paragraf 76 BetrVG).
Schritt 4 — Jurisdiktioneller Scan
Für jeden Standort / jede tarifvertragliche Bindung im Fußabdruck prüfen: Gibt es abweichende gesetzliche, tarifvertragliche oder betriebsvereinbarungsbasierte Anforderungen zu diesem Thema?
Häufige Themen mit Varianz:
| Thema | Varianzquelle |
|---|---|
| Arbeitszeitregelungen | ArbZG-Mindestanforderungen; Branchentarifverträge (z. B. BAP/iGZ für Zeitarbeit) |
| Urlaubsansprüche | Tarifvertragliche Mehrurlaubs-Ansprüche; BUrlG-Mindest |
| Mobiles Arbeiten | Betriebsvereinbarungen; Paragraf 87 Abs. 1 Nr. 1, 2, 6 BetrVG |
| Überstundenregelungen | ArbZG-Grenzen; TV-Mehrarbeitszuschläge |
| Datenschutz am Arbeitsplatz | Paragraf 26 BDSG; Betriebsvereinbarung als Rechtsgrundlage |
| Außertarifliche Zulagen | Gleichbehandlungsgrundsatz; AGG |
| Kündigung / Abfindung | KSchG; TV-Abfindungsregelungen |
Falls das Thema keine standortspezifische Varianz aufweist (z. B. reines Verhaltensgebot ohne Vergütungsrelevanz): diesen Schritt überspringen.
Schritt 5 — Kernregelung entwerfen
Eine Regelung. Gilt für alle erfassten Arbeitnehmer. Klar und verständlich — Arbeitnehmer sollen sie ohne juristische Vorkenntnisse verstehen.
Struktur:
Vermeiden: "unbeschadet", "vorbehaltlich", verschachtelte Ausnahmen. Das ist eine Betriebsregelung, kein Vertrag.
Datenschutzprüfung: Falls die Regelung die Verarbeitung von Beschäftigtendaten vorsieht oder ermöglicht (z. B. IT-Monitoring, Zeiterfassung, Zugangskontrolle): Rechtsgrundlage nach Paragraf 26 BDSG und ggf. DSFA nach Art. 35 DSGVO prüfen. Bei automatisierter Überwachung ist eine Betriebsvereinbarung als Rechtsgrundlage nach Paragraf 26 Abs. 4 BDSG der sichere Weg.
Schritt 6 — Standortspezifische Ergänzungen
Für jeden Standort, an dem die Regel abweicht:
### [Standort]-Ergänzung
Für Arbeitnehmer am Standort [Standort] gilt abweichend bzw. ergänzend:
- [Spezifische Abweichung]
- [Rechtsgrundlage oder Tarifvertragsbezug]
Ergänzungen knapp halten — nur Abweichendes; Kernregelung nicht wiederholen.
Schritt 7 — Quercheck
## Kernregelung
**Geltung:** [alle Arbeitnehmer / bestimmte Gruppen / Standorte]
**Zweck**
[Ein Satz]
**Geltungsbereich**
[Wer ist erfasst]
**Die Regelung**
[Was ist geboten / erlaubt / untersagt]
**Verfahren**
[Wie beantragen, Genehmigung, Konsequenzen bei Verstoß]
**Ansprechpartner**
[HR-Kontakt / Vorgesetzte]
---
## Standortspezifische Ergänzungen
### [Standort 1]
[Ergänzung]
### [Standort 2]
[Ergänzung]
---
## Entwurfsnotizen (intern — vor Einpflegen ins Handbuch entfernen)
- **Mitbestimmung:** [Tatbestand Paragraf 87 BetrVG — betroffene Nr. / nicht betroffen]
- **Betriebsrat-Vorgehen:** [Zustimmung erforderlich / Einigungsstellenverfahren]
- **Datenschutz:** [Paragraf 26 BDSG-Prüfung, DSFA erforderlich ja/nein]
- **Jurisdiktioneller Scan:** [welche Standorte geprüft, wo Varianz]
- **Kollisionen mit bestehendem Handbuch:** [keine | Liste]
- **Recht derzeit im Wandel:** [Themen, die in Bewegung sind]
- **Review-Turnus:** [jährlich / bei Änderung von Gesetz/TV]
Szenario: Entwurf einer Mobile-Work-Regelung für ein Unternehmen mit Standorten in Hamburg und München, Tarifbindung nach TV Gesamtmetall.
Ausgabe (Auszug Entwurfsnotizen):
Mitbestimmung: Mobile-Arbeit-Regelung berührt Paragraf 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG (Ordnung des Betriebs), Nr. 2 BetrVG (Beginn/Ende der Arbeitszeit) und Nr. 6 BetrVG (IT-Überwachung bei Homeoffice-Zeiterfassung). Betriebsrat-Zustimmung oder Abschluss einer Betriebsvereinbarung ist vor Einführung zwingend.
TV Gesamtmetall: Prüfen, ob der einschlägige ERA-TV Regelungen zur mobilen Arbeit enthält, die von der Kernregelung abweichen.
Datenschutz: Falls die Regelung IT-Monitoring im Homeoffice vorsieht (z. B. Aktivitätstracking), ist eine Betriebsvereinbarung als Rechtsgrundlage nach Paragraf 26 Abs. 4 BDSG erforderlich und eine DSFA nach Art. 35 DSGVO zu prüfen.
Jede Ausgabe dieser Skill zitiert je nach Relevanz:
Entwurf, keine geltende Regelung. Dieser Entwurf ist ein Arbeitsdokument für die anwaltliche Überprüfung. Eine Betriebsregelung oder Richtlinie, die tatsächlich gilt, hat arbeitsrechtliche Bindungswirkung — in bestimmten Bereichen als vertragliche Vereinbarung, durch betriebliche Übung oder als Betriebsvereinbarung. Ein in der jeweiligen Jurisdiktion zugelassener Rechtsanwalt oder Syndikusrechtsanwalt (Paragraf 46 BRAO) prüft, überarbeitet und trägt die fachliche Verantwortung, bevor die Regelung in Kraft tritt. Nicht ohne Freigabe verteilen oder einführen.
Wenn diese Regelung genehmigt ist: handbuch-aktualisierung-Skill prüft die
Auswirkung auf das bestehende Handbuch und benennt Querverweise und
Anpassungsbedarf.
Quellenregel: Entscheidungen nur nach Prüfung einer amtlichen oder frei zugänglichen Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage ausgeben.
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First indexed Jul 16, 2026
Checks personnel handbook updates for labor law compliance: deadlines, form, jurisdiction, risk assessment, and immediate steps. Triggers on phrases like 'Handbuch aktualisieren'.
Drafts workplace policies and procedure drafts compliant with Turkish labor law. Covers discipline, harassment, remote work, overtime, data privacy, email/device, camera, OHS, expenses, social media, and benefits.
Checks deadlines, forms, jurisdiction, and immediate measures for AI-related labor law and works council matters. Provides a deadline and risk traffic light with next steps.