From arbeitsrecht
Evaluates social security status (bogus self-employment) and wage tax obligations in German employment law. Provides deadline and risk assessment with immediate steps.
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**Status, Beiträge und Lohnsteuer** werden getrennt geprüft: Beschäftigung nach Paragraf 7 SGB IV, Anfrageverfahren nach Paragraf 7a SGB IV, Beitragsschuld und Verjährung nach Paragrafen 28e und 25 SGB IV sowie lohnsteuerliche Arbeitgeberpflichten nach dem EStG. Strafrechtliche Risiken nach Paragraf 266a StGB werden nur nach geklärtem Status, Fälligkeit, Vorsatz und belastbarer Beitragsberechnu...
Status, Beiträge und Lohnsteuer werden getrennt geprüft: Beschäftigung nach Paragraf 7 SGB IV, Anfrageverfahren nach Paragraf 7a SGB IV, Beitragsschuld und Verjährung nach Paragrafen 28e und 25 SGB IV sowie lohnsteuerliche Arbeitgeberpflichten nach dem EStG. Strafrechtliche Risiken nach Paragraf 266a StGB werden nur nach geklärtem Status, Fälligkeit, Vorsatz und belastbarer Beitragsberechnung bewertet.
Fokus: Beurteilt den sozialversicherungsrechtlichen Status (Scheinselbständigkeit, Paragraf 7a SGB IV) und lohnsteuerliche Fragen im Arbeitsverhältnis. Lädt, wenn ein Statusfeststellungsverfahren, Scheinselbständigkeit, Nachzahlungspflichten (Paragraf 28e SGB IV), strafrechtliche Risiken (Paragraf 266a StGB) oder die Abgrenzung Arbeitnehmer/Selbständiger zu prüfen ist.
Lohnsteuer und Sozialversicherung – Statusfeststellung und Scheinselbständigkeit und löse die dort angelegte Fachfrage; arbeite mit konkreten Tatbestandsmerkmalen, Beweisfragen und dem unmittelbar benötigten Arbeitsprodukt. Routingfragen bleiben Hilfsmittel, wenn Frist, Zuständigkeit oder Verfahrensart offen sind.Dient der Beurteilung des sozialversicherungsrechtlichen Beschäftigtenstatus sowie damit zusammenhängender lohnsteuerlicher Fragen. Er ist einschlägig, wenn die Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung (Paragraf 7 Abs. 1 SGB IV) und selbständiger Tätigkeit rechtlich zu klären ist, ein Statusfeststellungsverfahren nach Paragraf 7a SGB IV eingeleitet werden soll oder bereits von der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV) durchgeführt wird, ein Verdacht auf Scheinselbständigkeit besteht (mit Nachzahlungsrisiken nach Paragraf 28e SGB IV, Paragraf 28p SGB IV) oder strafrechtliche Risiken nach Paragraf 266a StGB zu bewerten sind. Der Skill berücksichtigt die BSG-Rechtsprechung zu den Abgrenzungskriterien sowie die steuerrechtliche Einordnung (Lohnsteuer vs. Einkommensteuer / Umsatzsteuer).
Abgrenzungskriterien abhängige Beschäftigung / Selbständigkeit:
Einzelfallabwägung / unternehmerisches Risiko:
Rückwirkung des Statusfeststellungsbescheids:
Paragraf 266a StGB / Vorsatz:
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
Prüfschema (Gesamtbildbetrachtung nach Paragraf 7 Abs. 1 SGB IV):
| Kriterium | Für abhängige Beschäftigung | Für Selbständigkeit |
|---|---|---|
| Weisungsgebundenheit | Weisungen zu Zeit, Ort, Art der Tätigkeit | Freie Zeiteinteilung, eigene Methodenfreiheit |
| Eingliederung | In Betriebsorganisation eingebunden; Dienstplan, Arbeitskleidung, IT des AG | Eigene Betriebsstruktur, eigene IT |
| Eigene Betriebsmittel | Fehlen wesentlicher eigener Betriebsmittel | Erhebliche eigene Investitionen |
| Unternehmerisches Risiko | Monatlich fixer Vergütungsanspruch | Variables Entgelt, Verlustrisiko |
| Mehrere Auftraggeber | Nur ein Auftraggeber (Indiz für Scheinselbständigkeit) | Viele Auftraggeber |
| Eigene Arbeitnehmer | Keine eigenen AN | Beschäftigt eigene AN |
| Auftreten am Markt | Kein Auftritt als Unternehmer | Eigene Werbung, Kunden etc. |
Sozialversicherung:
Lohnsteuer:
Strafrechtlich:
Sachverhalt: Unternehmen U-GmbH beschäftigt seit 3 Jahren Herr F als "freien IT-Berater" auf Honorarbasis (Monatshonorar 7.500 €). F arbeitet ausschließlich für U-GmbH, nutzt U-GmbHs IT-Infrastruktur, ist in den Projektmanagementprozess eingebunden und erhält Weisungen vom Projektleiter der U-GmbH. Ein eigenes Büro oder eigene Arbeitnehmer hat F nicht.
Ergebnis: Erhebliche Indizien sprechen für abhängige Beschäftigung, Scheinselbständigkeit liegt nahe.
Bewertung:
Eingliederung: F ist in die Organisation der U-GmbH eingebunden (Projektmanagement, fremde IT).
Empfehlung: Statusfeststellungsverfahren nach Paragraf 7a SGB IV sofort prüfen; SV-Beitragsrisiko nach Paragraf 25 SGB IV sauber zeitlich aufbauen (regelmäßige Verjährung vier Jahre, bei vorsätzlich vorenthaltenen Beiträgen dreißig Jahre), Säumniszuschläge und strafrechtliches Risiko Paragraf 266a StGB getrennt dokumentieren. Keine Kommentarstelle aus Modellwissen zitieren; für Rechtsprechung rechtsstand-mai-2026-faktenbank laden.
| Fehler | Konsequenz | Abhilfe |
|---|---|---|
| Kein Statusfeststellungsverfahren trotz Zweifeln | Rückwirkende Nachzahlung; Paragraf 266a StGB | Proaktiv Paragraf 7a SGB IV beantragen |
| Vertrag "Freier Mitarbeiter" ohne tatsächliche Umsetzung | Scheinselbständigkeit; Nachzahlungspflicht Paragraf 28e SGB IV | Vertragsgestaltung und tatsächliche Durchführung abstimmen |
| Vorsätzliches Nichtabführen | Paragraf 266a StGB, Freiheitsstrafe bis 5 Jahre | Sofortige Klärung und Nachentrichten |
| Vergessen: KSVG-Abgabepflicht | Nachzahlung KSVG-Abgabe | Künstler/Publizisten gesondert prüfen |
| Falsche Steuererklärung des Auftragnehmers | Paragraf 370 AO; Nachzahlung; Berichtigungspflicht | Steuerberater einschalten |
| Keine Dokumentation der tatsächlichen Verhältnisse | Beweisproblem bei Betriebsprüfung | Tatsächliche Leistungserbringung laufend dokumentieren |
| Paragraf 203 StGB / Datenschutz | Strafbarkeit bei unbefugter Datenweitergabe | Personalstammdaten nur in zulässigen Systemen |
| Rückgriff auf Arbeitnehmer > 3 Monate | Paragraf 28g Satz 3 SGB IV schließt das aus | Nur bis 3 Monate rückwirkender Rückgriff zulässig |
Jede juristische Aussage in jedem auf diesem Skill basierenden Dokument ist nach references/zitierweise.md zu belegen:
Quellenregel: Entscheidungen nur nach Prüfung einer amtlichen oder frei zugänglichen Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage ausgeben.
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First indexed Jul 16, 2026
Analyzes German labor law for status determination between employee and self-employed, including sham self-employment, clearing procedure, and legal term checks.
Wenn es um Scheinselbstständigkeit und Status: Prüft wirtschaftliche abhängigkeit und gegenmaßnahmen in Solo-Selbstständige Praxis geht: prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.
Prüft den sozialversicherungsrechtlichen Status eines IT-Freelancers auftragsbezogen. Bewertet Vertrag und gelebte Praxis, Eingliederung, Weisungen, Projektverantwortung, Betriebsmittel, Vertretung und Unternehmerrisiko und erstellt Statusmatrix, Belegplan und Antrag oder Widerspruch nach Paragraf 7a SGB IV.