From arbeitsrecht
Analyzes German labor law on fixed-term contracts without cause (Sec. 14 Abs. 2 TzBfG, Vorbeschäftigungsverbot). Checks deadlines, formalities, jurisdiction, remedies, and urgent steps. Delivers a deadline/risk traffic light with immediate actions.
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- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
Fokus: Sachgrundlose Befristung nach Paragraf 14 Abs. 2 TzBfG: zwei Jahre Gesamtdauer; dreimal verlaengerbar; Vorbeschaeftigungsverbot; BVerfG-Entscheidung 2018; BAG-Folgerechtsprechung; Karenzzeit-Diskussion; Rechtsfolge Paragraf 16 TzBfG.
Sachgrundlose Befristung — Paragraf 14 Abs. 2 TzBfG und Vorbeschäftigungsverbot und löse die dort angelegte Fachfrage; arbeite mit konkreten Tatbestandsmerkmalen, Beweisfragen und dem unmittelbar benötigten Arbeitsprodukt. Routingfragen bleiben Hilfsmittel, wenn Frist, Zuständigkeit oder Verfahrensart offen sind.Nach Paragraf 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG ist eine sachgrundlose Befristung zulässig wenn:
Beide Voraussetzungen müssen erfüllt sein. Eine vierte Verlängerung ist unzulässig, auch wenn Gesamtdauer noch unter 2 Jahren liegt.
Kern: Die sachgrundlose Befristung ist nicht zulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat.
Anwendungsbereich:
Schritt 1: Gesamtdauer aller Verträge ≤ 2 Jahre?
└── Nein → UNZULÄSSIG (Paragraf 16 TzBfG: unbefristet)
Schritt 2: Anzahl Verlängerungen ≤ 3?
└── Nein → UNZULÄSSIG (Paragraf 16 TzBfG: unbefristet)
Schritt 3: Frühere Beschäftigung beim selben Arbeitgeber?
└── Nein → Sachgrundlose Befristung ZULÄSSIG
└── Ja → Vorbeschäftigungsverbot → weiter zu Schritt 4
Schritt 4: Ausnahme nach BVerfG 2018 — sehr lange zurückliegend oder ganz andersartig?
└── Ja, sehr lange zurückliegend (wie lange? Keine feste Grenze) + andersartig
→ Einzelfallprüfung — Ausnahme möglich, aber unsicher
└── Nein → UNZULÄSSIG → sachgrundlose Befristung gesperrt
| Situation | Rechtslage |
|---|---|
| Vorbeschäftigung 1–3 Jahre zurück | Vorbeschäftigungsverbot greift — sachgrundlose Befristung gesperrt |
| Vorbeschäftigung 3–8 Jahre zurück | Vorbeschäftigungsverbot greift laut BAG 2019 noch |
| Vorbeschäftigung > 10 Jahre + andersartig | Einzelfall — evtl. Ausnahme, aber rechtlich unsicher |
| Werkstudent vor 3 Jahren | BAG: wahrscheinlich gesperrt — Grenzfall |
| Aushilfe vor 15 Jahren + ganz andersartig | Möglicherweise Ausnahme — stark einzelfallabhängig |
Ist Paragraf 14 Abs. 2 TzBfG verletzt (Vorbeschäftigung, Überschreitung Dauer oder Verlängerungsanzahl):
Hinweis: Keine Rechtsberatung. Mechanische Prüfung anhand vom Nutzer behaupteter Tatsachen. Falsche Sachverhaltsangabe oder falsche Anspruchsgrundlage entwertet das Ergebnis. Dringende Empfehlung anwaltlicher Beratung, insbesondere wegen der Drei-Wochen-Fristen.
Quellenregel: Entscheidungen nur nach Prüfung einer amtlichen oder frei zugänglichen Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage ausgeben.
npx claudepluginhub klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht --plugin arbeitsrechtPrüft sachgrundlose Befristung für ältere Arbeitnehmer (§14 Abs. 3 TzBfG): Voraussetzungen, Fristen, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen mit Risikoampel.
Wenn es um Befristung nach TzBfG (Teilzeit- und Befristungsgesetz) in Fachanwalt Arbeitsrecht geht: prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.
Wenn es um 05 Befristung und Teilzeit in Arbeitsgericht geht: prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.