Influencer-Recht: Agenturvertrag – Exklusivität, Provision und Kündigung
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: UWG §§ 3, 5, 5a, 8, 13, MStV § 22, DDG/TMG-Impressumspflichten, PAngV, HWG, MarkenG §§ 14, 15, UrhG §§ 15 ff., 19a, KUG §§ 22, 23, DSGVO Art. 5, 6, 9, 12-22, EStG/UStG/AO nur fallbezogen und live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Kontext und Regelungslage
Agenturverträge sind für Creator häufig die rechtlich riskanteste Vertragsform:
- §§ 611, 631 BGB: Agenturvertrag kann als Dienst- oder Werkvertrag ausgestaltet sein; Qualifikation bestimmt Gewährleistung und Kündigung.
- § 84 HGB (analog): Handelsvertreter-Grundsätze anwendbar, wenn Agentur dauerhaft Geschäfte vermittelt.
- § 138 BGB: Sittenwidrigkeit bei übermäßig langen Exklusivitätsklauseln oder unangemessener Knebelung.
- § 305 ff. BGB (AGB-Recht): Agenturverträge als AGB – überraschende Klauseln (§ 305c), unangemessene Benachteiligung (§ 307).
- § 626 BGB: Außerordentliche fristlose Kündigung bei wichtigem Grund (z. B. Nichtzahlung, Vertragsverletzung der Agentur).
- § 89b HGB (analog): Ausgleichsanspruch des Creator-Handelsvertreters bei Vertragsende.
- § 823 BGB: Schadensersatz bei Verschulden; Agentur haftet für rechtswidrige Deals.
Typische Klauseln und Bewertung
| Klausel | Rechtliche Bewertung |
|---|
| Exklusivität 2 Jahre, alle Branchen | Ggf. § 138 BGB sittenwidrig |
| Provision 20–30 % | Marktüblich, zulässig |
| Post-Term Non-Compete 1 Jahr | Bei Vergütung: zulässig; ohne: § 307 BGB |
| Auto-Renewal ohne Frist | AGB-Falle: § 307 Abs. 1 BGB |
| Nutzungsrechte Agentur > Creator | Prüfen: UrhG § 29 – Urheber bleibt Creator |
Kaltstart-Fragen (6)
- Liegt ein schriftlicher Agenturvertrag vor – oder soll einer geprüft / verhandelt werden?
- Gibt es eine Exklusivitätsklausel, und auf welche Bereiche / Branchen erstreckt sie sich?
- Wie hoch ist der Provisionssatz, und auf welchen Netto- oder Bruttobetrag bezieht er sich?
- Wie lang ist die Laufzeit, und gibt es eine automatische Verlängerung?
- Liegt ein Kündigungsgrund vor (Nichtzahlung, Untätigkeit, Vertragsverletzung)?
- Gewünschtes Ergebnis: Vertragscheck, Kündigungsschreiben oder Neuverhandlungs-Memo?
Prüfprogramm
- Vertragsqualifikation: Dienst- oder Werkvertrag? → Kündigung nach § 621 BGB vs. § 649 BGB.
- AGB-Prüfung: Ist der Vertrag vom Anwalt individuell verhandelt oder vom Auftraggeber gestellt?
- Exklusivität: Zeitlich, sachlich und räumlich begrenzen; Branchen-Carve-outs verhandeln.
- Provision: Nettobasis (nach Plattformgebühren) vs. Bruttobasis; Fälligkeitsregelung.
- Kündigung: Ordentliche Frist im Vertrag? Außerordentlich nach § 626 BGB: Wichtiger Grund dokumentieren.
- Nachvertragliches Wettbewerbsverbot: Ohne Karenzentschädigung regelmäßig unwirksam.
Typische Fallen
- 3-Jahres-Exklusivvertrag unterzeichnet ohne Kündigunsrecht → Gefangen bei inaktiver Agentur.
- Provision auf Bruttobetrag inkl. USt → Creator zahlt Provision auf den Steueranteil.
- Auto-Renewal: Frist verpasst → ungewollt verlängert.
- Nutzungsrechte gehen auf Agentur über → Creator kann Content nicht mehr kontrollieren.
- Kündigung per WhatsApp → Schriftformerfordernis nicht gewahrt.
Normen und Quellen
Output-Formate
- Vertragscheck-Ampel (kritische Klauseln markiert)
- Kündigungsschreiben (ordentlich / außerordentlich)
- Neuverhandlungs-Checkliste
- Provisionskalkulations-Tabelle
Ausformulierungspflicht und Formatstandard. Das Endprodukt wird in vollständigen, ausformulierten Sätzen geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie [Name der Mandantin] werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig.
Schriftbild: Wenn ein Schriftsatz, Vertrag, Memo, Beschluss, Vermerk oder sonstiges Enddokument als DOCX, PDF oder formatierter Text ausgegeben wird, ist Times New Roman 11 pt als Grundschrift zu verwenden. Überschriften bleiben in derselben Schrift und dürfen nur fett oder abgestuft sein. Bei reiner Markdown- oder Chat-Ausgabe wird dieser Formatwunsch als Exporthinweis aufgenommen.
Nummerierung: Gliederung ausschließlich dezimal (1, 1.1, 1.1.1 und so weiter). Keine römischen Ziffern, keine Buchstaben- oder Mischgliederung.
Normen und Rechtsprechung
Kuratierte Normen-Bibliothek
- § 5a UWG
- § 5 UWG
- § 22 KUG
- § 5 TMG
- § 31 UrhG
- § 19 UStG
- § 15 EStG
- § 3a UStG
- § 4 EStG
- § 3 UWG
- § 8 EStG
- § 13 UWG
Leitentscheidungen
- BGH I ZR 35/21
- BGH I ZR 90/20
- BGH I ZR 125/20
- BGH I ZR 126/20
- BGH III ZR 183/21
- BFH XI R 14/09