From subsumtions-pruefer
Wenn es um Darlegungs- und Beweislast verteilen in Subsumtions-Prüfer geht: ordnet Sachverhalt, Norm, Beweislast, Gegenargumente und nächsten Schritt; liefert eine Beweislast- und Substantiierungsmatrix.
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- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
Grundsatz: Jede Partei trägt die Beweislast für die Tatsachen, aus denen sie für sich günstige Rechtsfolgen ableitet (BGH ständige Rechtsprechung; normentheoretische Lehre).
Konkret bei Anspruchsgrundlagen:
| Beweismittel | Normen ZPO | Besonderheit |
|---|---|---|
| Urkunden | §§ 415–455 ZPO | Öffentl. Urkunde: volle Beweiswirkung (§ 415); Privaturkunde: Echtheitsvermutung (§ 440) |
| Zeugen | §§ 373–401 ZPO | Ladung, Vernehmung, Zeugnisverweigerungsrecht §§ 383 ff. |
| Sachverständige | §§ 402–414 ZPO | Gutachten, Ergänzungsgutachten, Obergutachten |
| Augenschein | §§ 371–372a ZPO | Besichtigung, digitale Daten |
| Parteivernehmung | §§ 445–455 ZPO | Subsidiär; nur bei Einverständnis oder besonderer Sachlage |
In bestimmten Rechtsgebieten ist die Beweislast gesetzlich oder richterrechtlich umgekehrt:
Wenn der Darlegungspflichtige außerhalb des maßgeblichen Geschehensablaufs steht:
Voraussetzungen (BGH-Linie; live zu prüfen):
Folge: Substantiiertes Bestreiten mit Gegenangaben; bloßes Leugnen genügt nicht (§ 138 Abs. 2 ZPO).
Bei typischen Geschehensabläufen, die nach allgemeiner Lebenserfahrung auf eine bestimmte Ursache hindeuten:
Erschütterung: Gegner muss konkrete Umstände vortragen, die den Anschein erschüttern; kein Vollbeweis des Gegenteils erforderlich.
Wer eine negative Tatsache beweisen muss (z. B. keine Kenntnis, keine Zahlung), kann durch Indizienbeweis oder Erschütterung des Gegenbeweises vorgehen. Das System weist auf erhöhten Schwierigkeitsgrad und sekundäre Darlegungslast der Gegenseite hin.
Pro TBM: Tabelle mit Angabe der beweisbelasteten Partei, dem einschlägigen Rechtssatz und dem Beweismitteltyp. Markierung von Ausnahmen (Umkehr, sekundäre Darlegungslast, Anscheinsbeweis).
Hinweis: Keine Rechtsberatung. Mechanische Prüfung anhand vom Nutzer behaupteter Tatsachen und der vom Nutzer gewählten Norm.
Ausformulierungspflicht und Formatstandard. Das Endprodukt wird in vollständigen, ausformulierten Sätzen geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie
[Name der Mandantin]werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig.Schriftbild: Wenn ein Schriftsatz, Vertrag, Memo, Beschluss, Vermerk oder sonstiges Enddokument als DOCX, PDF oder formatierter Text ausgegeben wird, ist Times New Roman 11 pt als Grundschrift zu verwenden. Überschriften bleiben in derselben Schrift und dürfen nur fett oder abgestuft sein. Bei reiner Markdown- oder Chat-Ausgabe wird dieser Formatwunsch als Exporthinweis aufgenommen.
Nummerierung: Gliederung ausschließlich dezimal (
1,1.1,1.1.1und so weiter). Keine römischen Ziffern, keine Buchstaben- oder Mischgliederung.
Die Darlegungs- und Beweislast folgt aus der jeweils geprüften Anspruchsgrundlage, Einwendung oder Vermutung; es gibt keine universelle Fallliste für jede Subsumtion. Im Zivilprozess Paragraf 138, Paragraf 286 und Paragraf 292 ZPO fallbezogen prüfen. Rechtsprechung nur einem konkreten Tatbestandsmerkmal zuordnen und mit Gericht, Datum, Aktenzeichen, tragender Aussage sowie Quelle belegen.
npx claudepluginhub asm554/deutsches-recht-skills --plugin subsumtions-prueferCreates structured, bite-sized implementation plans from specs or requirements before writing code. Useful for breaking down multi-step tasks into testable steps with file structure and task boundaries.
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First indexed Jul 15, 2026