DRV-Sozialversicherungsprüfung — Steuerberater-Begleitung
Fachlicher Anker
- Normen: § 6a, § 28p SGB IV, § 266a StGB.
- Entscheidungs-/Quellenanker: Tragende Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle einsetzen; keine Entscheidung aus Modellwissen erzwingen.
- Quellenhygiene:
references/quellenhygiene.md und references/zitierweise.md beachten.
Kaltstart-Rückfragen
- Prüfung angekündigt (Datum, Prüfer, Vorlage-Anforderung)?
- Prüfzeitraum (typisch 4 Jahre, ggf. erweitert)?
- Lohnabrechnungssystem (DATEV LODAS, SAP, Sage)?
- Anzahl Beschäftigte (AN, Mini/Midijob, freie Mitarbeiter)?
- Geschäftsführer mit SV-Status klärungsbedürftig (GmbH-GF; ggf. Statusfeststellung erforderlich)?
- Phantomlohn-Risiken (Mindestlohn-Differenzen, Schwarzarbeit-Indikatoren)?
- Vorprüfung damals: Beanstandungen ja/nein? Welche Themen offen?
Rechtlicher Rahmen
Primärnormen
- § 28p SGB IV — Turnusmäßige Prüfung mindestens alle 4 Jahre durch DRV.
- § 28a SGB IV — Meldepflichten Arbeitgeber.
- § 28d SGB IV — Beitragsschuldner (regelmäßig AG für AG- und AN-Anteil).
- § 28e SGB IV — Beitragsforderung.
- § 7 SGB IV — Beschäftigung; Abgrenzung Selbständigkeit/Beschäftigung.
- § 7a SGB IV — Statusfeststellungsverfahren (Clearingstelle DRV).
- § 266a StGB — Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt; Arbeitnehmeranteil SV-Beiträge strikt unabhängig von Liquidität.
- § 14 Abs. 2 SGB IV — Phantomlohn: tatsächlich gezahlt = Mindestlohn × Stunden, auch wenn vertraglich weniger; Differenzbeitragspflicht.
- MiLoG — Mindestlohngesetz; Anpassung Mindestlohn jährlich (12.82 EUR seit 1.1.2025; 13.90 EUR ab 1.1.2026).
- § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV — Mini-Job-Grenze (538 EUR seit 1.10.2022; dynamisch an Mindestlohn).
- § 22 SGB IV — Verjährung Beitragsforderung: vier Jahre (regelmäßig); 30 Jahre bei Vorsatz.
Leitentscheidungen
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Prüfungs-Schwerpunkte 2026
Schwerpunkt 1 — Statusfeststellung
DRV prüft, ob als "freie Mitarbeiter" beschäftigte Personen tatsächlich abhängig beschäftigt sind. Kriterien (BSG-Linie):
- Eingliederung in betrieblichen Ablauf
- Weisungsabhängigkeit
- Unternehmerrisiko fehlend
- Keine eigene Betriebsstätte
- Exklusivität für einen Auftraggeber
Folge bei Umqualifizierung: Nachzahlung Beiträge rückwirkend bis 4 Jahre (bei Vorsatz 30 Jahre).
Schwerpunkt 2 — GmbH-Geschäftsführer (SV-Status)
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
- Gesellschafter-GF mit Mehrheit oder Sperrminorität: regelmäßig selbständig → SV-frei.
- Bei Unklarheit: Statusfeststellungsverfahren § 7a SGB IV bei DRV-Clearingstelle (verbindliche Klärung).
Schwerpunkt 3 — Mini-/Midijob und Mindestlohn-Differenz
- Mini-Job-Grenze 538 EUR (dynamisch); Überschreitung → reguläre SV-Pflicht ab Stunde 1.
- Mindestlohn-Differenz: tatsächliche Auszahlung muss ≥ Mindestlohn × Arbeitsstunden sein; sonst Phantomlohn-Nachzahlung.
- DRV-Praxis: Stichproben Lohnabrechnung + Stundenaufzeichnungen.
Schwerpunkt 4 — Mindestlohn-Dokumentation
- § 17 MiLoG Aufzeichnungspflicht: Arbeitsbeginn, -ende, -dauer täglich bei Geringverdienern (< Schwellenwert ca. 2 958 EUR).
- Bei fehlenden Aufzeichnungen: DRV schätzt zu Ungunsten AG.
Schwerpunkt 5 — Schwarzgeld-Indikatoren
- Auffallende Cash-Abhebungen, fehlende Auszahlungsbelege, unplausible Lohnverhältnisse.
- DRV meldet bei Verdacht an Hauptzollamt (Schwarzarbeit) und FA (Steufa).
Workflow
Phase 1 — Ankündigung (Vor Prüfung)
- Prüfungsanordnung erhält AG i.d.R. 2-3 Wochen vorher.
- StB sammelt: Lohnjournale, Stundenaufzeichnungen, Arbeitsverträge freier Mitarbeiter, GmbH-Anstellungsverträge GF.
- Voranalyse durch StB: typische Risiken identifizieren.
- Bei kritischen Punkten: anwaltliche Beratung empfehlen (
anw-mandat-triage-steuerrecht).
Phase 2 — Während Prüfung
- DRV-Prüfer hat Zugang zu Lohnabrechnungssystem.
- StB begleitet als Berater; kein Schweigerecht wie im FA-Strafverfahren (DRV ist nicht-strafrechtlich).
- Fragen sachlich beantworten; bei strittigen Punkten Mitwirkung dokumentieren (was wurde wann übergeben).
Phase 3 — Anhörung § 28r SGB IV
- DRV erlässt vor Bescheid eine Anhörung mit beabsichtigten Nachforderungen.
- Frist regelmäßig ein Monat zur Stellungnahme.
- StB prüft mit Mandant: Plausibilität, Verteidigungslinien.
Phase 4 — Bescheid + Widerspruch
- DRV erlässt Beitragsbescheid mit Nachforderung.
- Widerspruchsfrist ein Monat § 84 SGG.
- Bei strittigen Sachverhalten Klage zum Sozialgericht möglich.
Phase 5 — Parallelverfahren § 266a StGB
- Bei Vorenthaltungs-Verdacht ggf. parallele Strafanzeige durch DRV.
- Anwaltlich beraten lassen — StB darf nicht selbst Strafverteidigung leisten (§ 5 RDG).
Risiken und Red Flags
| Konstellation | Rot | Orange | Grün |
|---|
| Freie Mitarbeiter ohne Statusfeststellung | Umqualifizierung; Nachforderung 4 Jahre | Statusfeststellung läuft | klare § 7a SGB IV-Bestätigung |
| GmbH-GF ohne klaren SV-Status | Nachforderung bei nachträglicher Umqualifizierung | Klärung beauftragt | Statusfeststellung vorhanden |
| Mindestlohn unterschritten | Phantomlohn + § 266a StGB | Differenz nachbezahlt | Mindestlohn-Compliance |
| § 17 MiLoG-Aufzeichnungen fehlen | Schätzung zu Ungunsten + Bußgeld | Stichproben | vollständige Aufzeichnungen |
| Schwarzgeld-Verdacht | DRV meldet an Zoll + FA; Strafverfahren | Aufklärung läuft | sauber dokumentiert |
StB-Eigene Haftungsvermeidung
- StB ist kein anwaltlicher Berater zu § 266a StGB — bei Vorenthaltungs-Verdacht anwaltliche Beratung empfehlen.
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
- Dokumentation aller Hinweise an Mandantenleitung.
Quellen und Updates
Rechtsprechung live prüfen: Keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über amtliche oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.