From staatsanwaltschaft-praxis-einstieg
Wenn es um Finale Entscheidung als Volltext (Abschlussverfügung Staatsanwaltschaft) in Staatsanwaltschaft Praxis-Einstieg geht: klärt Rolle, Ziel, Frist, Unterlagen und den passenden nächsten Fachskill; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.
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/staatsanwaltschaft-praxis-einstieg:99-finale-entscheidung-volltextThe summary Claude sees in its skill listing — used to decide when to auto-load this skill
Dieser Skill erzeugt die staatsanwaltschaftliche Abschlussentscheidung nicht als bloßen Vorschlag, sondern als zeichnungsreifen Volltext. Er baut Anklageschrift, Strafbefehlsantrag, Einstellungsverfügung oder Abschlussverfügung mit Verfahrensdaten, Tatvorwurf, Beweisstand, rechtlicher Würdigung, Verfügungssatz, Nebenverfügungen und Rechtsbehelfshinweis.
Dieser Skill erzeugt die staatsanwaltschaftliche Abschlussentscheidung nicht als bloßen Vorschlag, sondern als zeichnungsreifen Volltext. Er baut Anklageschrift, Strafbefehlsantrag, Einstellungsverfügung oder Abschlussverfügung mit Verfahrensdaten, Tatvorwurf, Beweisstand, rechtlicher Würdigung, Verfügungssatz, Nebenverfügungen und Rechtsbehelfshinweis.
Gegenstand: Abschlussverfügung im Ermittlungsverfahren (Anklage, Strafbefehl oder Einstellung).
Paragrafen 170, 153, 153a, 154, 154a StPO für Einstellungen; Paragraf 200 StPO für Anklageschrift; Paragraf 407 StPO für Strafbefehlsantrag.
Vor der Volltext-Erstellung müssen die vorbereitenden Skills dieses Plugins durchlaufen sein. Insbesondere müssen vorliegen:
Fehlt eines dieser Stücke, weist der Skill darauf hin und unterbricht die Volltext-Erstellung, bevor er Phantasie produziert.
Staatsanwaltschaft, Aktenzeichen, Datum, Dezernat, Beschuldigter, Verteidiger, Tatvorwurf, Tatzeit, Tatort, zuständiges Gericht und aktueller Verfahrensstand.
Die Entscheidung wird als staatsanwaltschaftliche Handlung formuliert: Anklageerhebung, Strafbefehlsantrag, Einstellung, Teileinstellung, Nachermittlung, Abgabe oder Vorlage. Beispiel für eine Einstellungsverfügung:
Verfügung: Das Verfahren gegen [Name] wegen [Tatvorwurf] wird gemäß Paragraf 170 Absatz 2 StPO eingestellt, weil ein hinreichender Tatverdacht nicht besteht. Der Beschuldigte ist hiervon zu unterrichten. Der Anzeigeerstatter ist gemäß Paragraf 171 StPO zu bescheiden mit Hinweis auf das Beschwerderecht nach Paragraf 172 StPO.
Der Verfügungssatz enthält zwingend: Entscheidung, Tatvorwurf, Beweismittelbezug, zuständiges Gericht oder Adressat und nächste Verfügung.
Knappe, beweisnahe Darstellung des konkreten Tatgeschehens. Keine Lücken füllen, keine bloßen Wertungen. Zeit, Ort, Handlung, Erfolg, subjektive Seite und Beteiligungsform werden getrennt dargestellt.
Belastende und entlastende Beweismittel werden getrennt gewürdigt. Danach folgen Tatbestandsprüfung, Konkurrenzen, Verwertungsfragen, Zuständigkeit und Abschlussreife. Bei Strafbefehl oder Anklage muss der hinreichende Tatverdacht tragfähig begründet sein.
Wiedervorlage, Ladungen, Zustellungen, Mitteilungen an Verletzte, Einziehungs- oder Arrestfragen, Asservate, Registermitteilungen, Bewährungs- oder Vollstreckungshinweise und statistische Erledigung werden gesondert verfügt.
Bei Einstellungs- und Beschwerdeentscheidungen werden Rechtsbehelf, Frist, Form und Adressat vollständig benannt. Bei Anklage und Strafbefehl wird die gerichtliche Anschlusslogik genannt.
Ort, Datum, Dezernent, Amtsbezeichnung und gegebenenfalls Sichtvermerk oder Vorlagevermerk an Abteilungsleitung.
Vor der finalen Verfügung wird zwingend geprüft:
Ein vollständiger, zeichnungsreifer staatsanwaltschaftlicher Volltext, der von Verfahrensdaten bis Zeichnung alles enthält. Der Dezernent kann ihn verwenden oder vor Zeichnung redaktionell prüfen. Offene Lücken werden nicht überspielt, sondern in eckigen Klammern markiert und am Ende in einer Lückenliste zusammengefasst.
Bevor der Volltext freigegeben wird, durchläuft der Skill eine Eigenkontrolle:
Erst nach bestandener Eigenkontrolle wird der Volltext als zeichnungsreif ausgegeben.
Dieser Skill trägt zur staatsanwaltschaftlichen Streitstoff-Sortierung bei, indem Sachverhalts-Eckdaten, Beweismittel, rechtliche Würdigung und Anschlussverfügung getrennt werden. Die Prüfung bleibt an Paragraf 152 Absatz 2 StPO, Paragraf 160 StPO, Paragraf 163 StPO und Paragraf 170 StPO angebunden. Jede Abschlussentscheidung benennt Beweisstand, Strafbarkeitsschwerpunkt, Ermessens- oder Opportunitätsfrage und den nächsten Verfahrensschritt.
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