From Krisenfrüherkennung und StaRUG-Management
Wenn es um Cross-Class-Cram-Down und Absolute Priority — Paragraf 26 StaRUG in Krisenfrüherkennung und StaRUG-Management geht: prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.
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Cross-Class-Cram-Down und Absolute-Priority-Rule im StaRUG-Plan: Gericht soll Plan gegen ablehnende Gläubiger-Gruppen bestätigen. Normen: § 26 StaRUG (Cram-Down-Voraussetzungen), § 30 StaRUG (Schlechterstellungsverbot), § 31 StaRUG (Obstruktionsverbot). Prüfraster: Anwendungsvoraussetzungen, Absolute-Priority-Nachweis, Kein-Gläubiger-schlechter-gestellt-Test, gerichtliche Planbestätigung. Outpu...
Cross-Class-Cram-Down und Absolute-Priority-Rule im StaRUG-Plan: Gericht soll Plan gegen ablehnende Gläubiger-Gruppen bestätigen. Normen: § 26 StaRUG (Cram-Down-Voraussetzungen), § 30 StaRUG (Schlechterstellungsverbot), § 31 StaRUG (Obstruktionsverbot). Prüfraster: Anwendungsvoraussetzungen, Absolute-Priority-Nachweis, Kein-Gläubiger-schlechter-gestellt-Test, gerichtliche Planbestätigung. Output Cram-Down-Memo, Planbestaedigungs-Antrag. Abgrenzung: Restrukturierungsplan-Architektur siehe restrukturierungsplan-architektur-paragraph-7ff-starug; Distressed M&A siehe corporate-kanzlei-Plugin. Arbeite entlang dieser konkreten Prüfungslinie und trenne Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
Der Cross-Class-Cram-Down ist das stärkste Instrument des StaRUG. Er erlaubt dem Gericht, den Restrukturierungsplan auch gegen den Widerstand einzelner Gläubigergruppen zu bestätigen — wenn die anderen Gruppen zugestimmt haben und die Ablehnenden nicht schlechtergestellt werden als im Alternativszenario. Damit bricht das StaRUG das Einstimmigkeitsprinzip klassischer Sanierungsverhandlungen auf und verschiebt die Machtbalance systematisch zugunsten der Restrukturierungsbereitschaft. Wer dieses Werkzeug kennt, verhandelt mit anderem Selbstbewusstsein.
Wenn eine oder mehrere Gläubigergruppen den Restrukturierungsplan ablehnen (also keine ¾-Mehrheit erreichen), kann das Gericht den Plan trotzdem bestätigen — wenn:
Voraussetzungen (§ 26 Abs. 1 StaRUG):
Die Absolute Priority Rule ordnet die Befriedigungsreihenfolge streng nach Rang:
RANGFOLGE (vereinfacht):
1. Gesicherte Gläubiger (bis zur Höhe der Besicherung)
2. Vorrangige ungesicherte Gläubiger (z.B. Senioranleihen)
3. Nachrangige ungesicherte Gläubiger
4. Gesellschafter/Anteilsinhaber
CRAM-DOWN-REGEL:
Eine rangniedrigere Gruppe darf nichts erhalten,
solange eine ranghöhere Gruppe nicht voll befriedigt wurde —
es sei denn, alle ranghöheren Gruppen stimmen zu.
RELATIVE PRIORITY (§ 27 Abs. 2 StaRUG-Ausnahme):
Deutsche Ausnahmeregelung erlaubt Abweichung von der strikten
Absolute Priority Rule, wenn alle Beteiligten angemessen beteiligt
werden und die Abweichung vom Gericht gebilligt wird.
Das Obstruktionsverbot ergänzt den Cram-Down: Eine Gruppe, die dem Plan zustimmen müsste (weil sie nicht schlechter gestellt wird als im Alternativszenario), darf den Plan nicht aus sachfremden Gründen ablehnen. Das Gericht kann dann trotz formaler Ablehnung bestätigen.
Tatbestandsmerkmale des Obstruktionsverbots:
VERGLEICHSRECHNUNG — PLANBESTÄTIGUNG NACH § 26 StaRUG
Gesellschaft: [Firma GmbH]
Stand: [Datum]
ALTERNATIVSZENARIO — REGELINSOLVENZVERFAHREN
Aktivmasse:
Immaterielle Vermögenswerte (Marktwert): EUR [___]
Sachanlagen (Schätzwert Verwerter): EUR [___]
Vorräte (abzgl. Abwertung 30 %): EUR [___]
Forderungen (abzgl. Ausfälle 20 %): EUR [___]
Kassenbestand: EUR [___]
= BRUTTOAKTIVMASSE: EUR [___]
./. Insolvenzkosten (ca. 10-15 %): EUR [___]
= NETTO-VERTEILUNGSMASSE: EUR [___]
RANGVERTEILUNG (Insolvenzreihenfolge):
Massegläubiger (§ 55 InsO): EUR [___]
Absonderungsberechtigte: EUR [___]
= Verbleibend für Insolvenzgläubiger: EUR [___]
Gruppe 1 (gesichert): Quote [x] % EUR [___]
Gruppe 2 (ungesichert): Quote [x] % EUR [___]
Gruppe 3 (nachrangig): Quote [0] % EUR [___]
PLANSCENARIO:
Gruppe 1 erhält: [Zahlung/Befriedigung]: EUR [___] = Quote [x] %
Gruppe 2 erhält: [Zahlung/Befriedigung]: EUR [___] = Quote [x] %
Gruppe 3 erhält: [Zahlung/Befriedigung]: EUR [___] = Quote [x] %
ERGEBNIS:
Alle Gruppen: Plan-Quote ≥ Insolvenz-Quote → Schlechterstellungsverbot eingehalten
Absolute Priority Rule: [Eingehalten / Abweichung begründet]
Vergleichsrechnung zu niedrig angesetzt — eine zu niedrig berechnete Insolvenzquote manipuliert das Schlechterstellungsverbot scheinbar zugunsten des Plans. Gerichte und widersprechende Gläubiger werden dies angreifen.
Nur eine konsentierte Gruppe — das Gesetz verlangt mind. eine konsentierende Gruppe. Wenn alle Gruppen ablehnen, ist kein Cram-Down möglich.
Absolute Priority Rule verletzt — wenn Gesellschafter im Plan etwas erhalten, während ungesicherte Gläubiger nicht voll befriedigt werden, ist der Plan bestätigungsunfähig.
Obstruktionsverbot ohne Substanz — bloße Behauptung der Obstruktion reicht nicht. Der Schuldner muss konkret darlegen, warum die Ablehnung sachwidrig ist.
Zeitdruck unterschätzt — Cross-Class-Cram-Down kostet Zeit. Das Gericht prüft intensiv. Unter der Dreimonatsfrist der Stabilisierungsanordnung kann das eng werden.
§ 245 InsO (Obstruktionsverbot InsO) → § 245a InsO (absolute priority) → § 26 StaRUG (Cross-Class Cramdown) → § 27 StaRUG (ablehnende Klasse schlechtergestellt) → § 28 StaRUG (Minderheitenschutz)
Guides collaborative design exploration before implementation: explores context, asks clarifying questions, proposes approaches, and writes a design doc for user approval.
Creates structured, bite-sized implementation plans from specs or requirements before writing code. Useful for breaking down multi-step tasks into testable steps with file structure and task boundaries.
Implements work from a spec or tickets using TDD at agreed seams, with regular typechecking and test runs, followed by code review.
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