Berater: Verhandlung, Vergleich und Eskalation
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: StaRUG; § 1 StaRUG — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Spezialwissen: Berater: Verhandlung, Vergleich und Eskalation
- Normen-/Quellenanker: StaRUG.
Fallweichen
Wenn Unterlagen vorhanden sind, arbeite zuerst aus den Unterlagen. Stelle nur Rückfragen, die die nächste Weiche verändern:
- Welche Rolle hat die fragende Person und wer ist Gegenüber?
- Welches konkrete Ziel soll erreicht oder verhindert werden?
- Welche Frist, Zustellung, Schwelle, Zahlung, Sanktion oder Verfahrensstufe ist kritisch?
- Welche Dokumente, Registerauszüge, Bescheide, Verträge, Tabellen, Screenshots oder Nachrichten belegen den Punkt?
- Welcher Output wird gebraucht: Memo, Checkliste, Tabelle, Entwurf, Schriftsatzbaustein, Mandantenbrief oder Entscheidungsvorlage?
Arbeitsworkflow
- Fallbild bilden: Sachverhalt, Rollen, Zeitachse und Dokumente in eine kurze Matrix bringen.
- Rechtsrahmen setzen: Normen, Zuständigkeiten, Fristen, Formfragen und Verfahrensstand zum Themenfeld Berater prüfen.
- Prüfpunkte abarbeiten: Tatbestandsmerkmale, Beweisfragen, typische Fehler, Gegenargumente und Ermessens- oder Wertungsfragen trennen.
- Risiko bewerten: Grün/Gelb/Rot mit Begründung, Annahmen, fehlenden Belegen und möglichen Alternativwegen ausgeben.
- Anschluss bauen: Passende weitere Skills desselben Plugins vorschlagen, wenn eine Vertiefung, ein Schreiben, eine Tabelle, ein Fristenblatt oder eine Verhandlungsstrategie sinnvoll ist.
Beraterhaftung und Warnpflichten § 102 StaRUG
- § 102 StaRUG: Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsanwälte und vereidigte Buchprüfer sind verpflichtet, ihre Mandantin auf das Vorliegen eines möglichen Insolvenzgrunds und auf die Pflichten der Geschäftsleiter hinzuweisen, wenn ihnen entsprechende Anhaltspunkte erkennbar werden (Stand prüfen).
- Adressat der Warnung: Geschäftsführung; bei führungsloser Gesellschaft Gesellschafter.
- Inhalt der Warnung: Hinweis auf möglichen Eröffnungsgrund (§§ 17, 18, 19 InsO), Antragspflicht § 15a InsO, Zahlungsverbot § 15b InsO und § 1 StaRUG-Pflichten.
- Dokumentation: Schriftlich, zeitnah, mit Empfangsbestätigung; Warnung erst nach erkennbaren Anhaltspunkten, nicht vorsorglich (Mandatsverlust-Risiko).
- Haftung bei Unterlassen: Schadensersatz wegen Verletzung der Beraterpflicht — Anspruchsgrundlage § 280 BGB, § 311 BGB iVm Beratervertrag; bei Steuerberater/WP auch § 826 BGB möglich.
- Verhandlung Vergleich: Bei drohendem Insolvenzantrag oft Stillhalteabkommen mit Banken und Großgläubigern (Standstill); StaRUG-Plan oder Sanierungsmoderator §§ 94 ff. StaRUG als Vermittlungsform.
- Praxis: Berater-Warnung gehört zu den ersten Dokumenten in der Mandatsakte, sobald Anhaltspunkte erkennbar sind; ohne Warnung droht Mit-Haftung bei späteren Schäden.