From ki-vo-ai-act-pruefer
Wenn es um Anbieter-Werden — Art. 25 europäischer Technikregulierungsrahmen in europäischem Technikregulierungsrecht geht: ordnet Sachverhalt, Norm, Beweislast, Gegenargumente und nächsten Schritt; liefert ein direkt nutzbares Arbeitsprodukt mit Prüfpunkten, Risiken und nächstem Schritt.
How this skill is triggered — by the user, by Claude, or both
Slash command
/ki-vo-ai-act-pruefer:anbieter-werden-art-25The summary Claude sees in its skill listing — used to decide when to auto-load this skill
Wer ein Hochrisiko-KI-System oder GPAI-Modell unter seinem eigenen Namen oder seiner eigenen Marke in Verkehr bringt, wird Anbieter — unabhängig davon, ob er das System selbst entwickelt hat.
Wer ein Hochrisiko-KI-System oder GPAI-Modell unter seinem eigenen Namen oder seiner eigenen Marke in Verkehr bringt, wird Anbieter — unabhängig davon, ob er das System selbst entwickelt hat.
Prüffragen:
Wenn ja zum ersten, nein zum zweiten: → Sie werden Anbieter nach Art. 25 Abs. 1 lit. a KI-VO.
Konsequenz: Sie müssen alle Anbieter-Pflichten nach Art. 16 bis 42 KI-VO erfüllen, einschließlich Konformitätsbewertung, CE-Kennzeichnung, EU-Konformitätserklärung und Registrierung in der EU-Datenbank.
Ein Betreiber oder Händler, der ein bereits in Verkehr gebrachtes Hochrisiko-KI-System wesentlich verändert, wird Anbieter.
Was ist eine wesentliche Änderung?
Nach Art. 3 Nr. 23 KI-VO ist eine wesentliche Änderung eine Änderung des KI-Systems nach seinem Inverkehrbringen, die die Konformität des Systems mit den Anforderungen beeinflussen kann oder die dazu führt, dass sich der Verwendungszweck, für den das KI-System bewertet wurde, verändert.
Beispiele für wesentliche Änderungen:
Prüffragen:
Wer das KI-System für einen anderen als den ursprünglich vorgesehenen Zweck einsetzt, wird Anbieter — auch ohne technische Änderung.
Beispiele:
Prüffragen:
Ein Hersteller eines Produkts, das ein Hochrisiko-KI-System als Sicherheitsbauteil enthält, wird Anbieter des Hochrisiko-KI-Systems, wenn er das Produkt unter seinem eigenen Namen in Verkehr bringt.
→ Details: bevollmaechtigter-und-produkthersteller-pflichten-art-22-und-25
Der ursprüngliche Anbieter muss dem neuen Anbieter (nach Art. 25) alle notwendigen Informationen bereitstellen, damit dieser seine Anbieter-Pflichten erfüllen kann. Dies ist vertraglich zu regeln.
Vor jeder Anpassung oder Umwidmung eines KI-Systems sollte geprüft werden:
Hinweis: Keine Rechtsberatung. Mechanische Prüfung anhand vom Nutzer behaupteter Tatsachen. Die KI-VO ist in Auslegung und Konkretisierung dynamisch; Leitlinien der Kommission und Durchführungsrechtsakte sind laufend zu beobachten.
Adressat: Prüfer / Rechtsberater — Tonfall: strukturiert-rechtlich
PRUEFERGEBNIS — ANBIETER WERDEN ART 25
[DATUM] — System: [SYSTEMNAME] — Mandant: [NAME MANDANT]
[AKTENZEICHEN]
Gepruefte Norm(en): [Art. 25 Rn. 5]
Ergebnis:
[ ] Anforderung erfuellt
[ ] Anforderung nicht erfuellt — Massnahmen erforderlich:
1. [MASSNAHME — Verantwortlicher: NAME — Frist: DATUM]
[ ] Nicht einschlaegig — Begruendung: [BEGRUENDUNG]
Sanktionsrisiko: [NIEDRIG / MITTEL / HOCH — bis [BETRAG] nach Art. 99 KI-VO]
Naechster Skill: [FOLGE-SKILL]
Geprueft: [NAME], [DATUM]
npx claudepluginhub asm554/deutsches-recht-skills --plugin ki-vo-ai-act-prueferCreates structured, bite-sized implementation plans from specs or requirements before writing code. Useful for breaking down multi-step tasks into testable steps with file structure and task boundaries.