From ki-vo-ai-act-pruefer
Wenn es um Abgrenzung: Konventionelle Software versus digitale Werkzeuge-System in diesem Spezialbereich geht: zerlegt Ergebnis, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und Gegenposition; liefert eine Beweislast- und Substantiierungsmatrix Stichwort für die Auswahl: Abgrenzung Konventionelle Software Vs Ki System.
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- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
Automation ist ein starkes Warnsignal, aber kein alleiniger Test. Entscheidend ist, ob das System aus Eingaben ableitet, wie Vorhersagen, Inhalte, Empfehlungen oder Entscheidungen erzeugt werden. Autonomie muss vorhanden sein, darf aber nicht überhöht werden: Auch ein Mensch-in-der-Schleife-System kann KI sein, wenn die Ausgabe inferenzbasiert entsteht.
| Systemtyp | Warum regelmäßig kein KI-System |
|---|---|
| SQL-Abfrage | Suche/Filter nach festen Kriterien, keine inferenzbasierte Ausgabe |
| Makro/Skript | starrer Ablauf, keine Ableitung aus Daten |
| Fristenrechner | mathematische oder juristische Regeln vollständig vorgegeben |
| Formularvalidierung | prüft Pflichtfelder oder Format, bewertet nicht |
| Dashboard mit Summen/Mittelwerten | deskriptive Statistik ohne Vorhersage/Empfehlung |
| Hartcodierter Entscheidungsbaum | Regeln und Schwellen komplett menschlich festgelegt |
| Systemtyp | Entscheidend |
|---|---|
| Expertensystem | Nur Wissensbasis oder zusätzlich gelernte/inferenzbasierte Bewertung? |
| Scoring-Excel | Manuelle Gewichtung oder aus Daten gelernte Parameter? |
| Workflow-Automation | Nur Routing nach Regeln oder KI-Komponente mit Bewertung? |
| Suchmaschine | Reine Volltextsuche oder lernbasiertes Ranking/Personalisierung? |
| Fraud-Detection | Feste Schwellen oder Anomalie-/Klassifikationsmodell? |
| Chatbot | Skriptbaum oder generatives/LLM-basiertes System? |
| Rechts-/HR-Assistent | Nur Textentwurf oder Bewertung natürlicher Personen/Rechtsanwendung? |
| Systemtyp | Typisches KI-Merkmal |
|---|---|
| LLM, Transformer, generativer Chatbot | Inhalte/Empfehlungen durch Inferenz |
| Klassifikator, Random Forest, XGBoost, SVM | gelernte Muster und Zuordnung |
| Regression mit Prognosezweck | Vorhersage aus Eingaben |
| Clustering / Embeddings | Musterbildung oder Ähnlichkeit aus Daten |
| Bild-, Sprach- oder Emotionserkennung | inferenzbasierte Erkennung/Kategorisierung |
| Recommendation Engine | Empfehlung aus Nutzungs- oder Kontextdaten |
| RAG-System mit LLM-Auswertung | Retrieval plus generative/inferenzbasierte Antwort |
"Es lernt nicht im Betrieb, also keine KI." Falsch. Adaptivität nach Deployment ist optional; ein eingefrorenes trainiertes Modell kann KI-System sein.
"Der Mensch entscheidet am Ende, also keine KI." Falsch. Menschliche Freigabe beseitigt die KI-Eigenschaft nicht, wenn die inhaltliche Ausgabe inferenzbasiert generiert wird.
"Es ist nur eine API." Die API kann KI-System oder Bestandteil eines KI-Systems sein. Für den Betreiber zählt der konkrete Einsatz.
"Es ist nur ein Chatbot." Ein skriptbasierter FAQ-Bot kann konventionell sein. Ein LLM-basierter Chatbot ist regelmäßig KI-System; Hochrisiko hängt aber erst vom Zweck ab.
"Es ist nur Statistik." Deskriptive Statistik bleibt häufig draußen. Prognose, Klassifikation, Ranking oder individuelle Bewertung sprechen deutlich für KI.
liegt-ki-system-vor-art-3-nr-1 dokumentierend abschließen, danach Risikoklasse prüfen.gpai-vorliegen-art-3-nr-63 und begrenztes-risiko-art-50-transparenzpflichten.hochrisiko-art-6-abs-2-anhang-iii.ABGRENZUNG KONVENTIONELLE SOFTWARE / KI-SYSTEM
Datum: [DATUM]
System / Komponente: [NAME]
1. Technischer Befund
[Regelwerk / / Statistik / ML-Modell / LLM / API / RAG / Hybrid]
2. Automation und Autonomie
[Was läuft automatisch? Wo greift ein Mensch ein? Ist die Ausgabe menschlich vorbestimmt?]
3. Inferenz
[Keine / möglich / wahrscheinlich / bestätigt]
[Begründung: Trainingsdaten, Modell, Gewichtung, Ranking, Generierung]
4. Output
[Vorhersage / Inhalt / Empfehlung / Entscheidung / nur Datenweitergabe]
5. Ergebnis
[konventionelle Software / KI-System / KI-Komponente im Gesamtsystem / Grenzfall]
6. Folgeprüfung
[liegt-ki-system-vor-art-3-nr-1 / gpai-vorliegen-art-3-nr-63 / hochrisiko-art-6-abs-2-anhang-iii / keine KI-VO]
Stand: 07/2026. Maßgeblich sind Art. 3 Nr. 1 KI-VO, Erwägungsgrund 12 und die Kommissionsleitlinien zur Definition des KI-Systems. Keine Rechtsberatung.
npx claudepluginhub asm554/deutsches-recht-skills --plugin ki-vo-ai-act-prueferCreates structured, bite-sized implementation plans from specs or requirements before writing code. Useful for breaking down multi-step tasks into testable steps with file structure and task boundaries.
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First indexed Jul 15, 2026