Fachanwalt Bank Kapitalmarktrecht Anlageberatung Fehlerhaft: ordnet Normen, Nutzerangaben, Fristen, Belege und verifizierte Rechtsprechung zu einer belastbaren Prüfung.
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: WpHG; WpIG — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Fokus: Fachanwalt Bank Kapitalmarktrecht Anlageberatung Fehlerhaft: ordnet Normen, Nutzerangaben, Fristen, Belege und verifizierte Rechtsprechung zu einer belastbaren Prüfung.
Anlageberatung fehlerhaft
Kaltstart-Rückfragen
- Welches Anlageprodukt wurde empfohlen (Aktie, Anleihe, Zertifikat, geschlossener Fonds, Schiffsfonds, Immobilienfonds)?
- Wann erfolgte die Beratung und wann wurde der Erwerb getätigt? Liegt eine Geeignetheitserklärung § 64 Abs. 4 WpHG (bis 02.01.2018: Beratungsprotokoll § 34 Abs. 2a WpHG aF) vor?
- Welche Risikoklasse hat der Mandant in seinem WpHG-Bogen angegeben? Wurde Risikobereitschaft und Anlageziel erfragt?
- Hat die Bank über Rückvergütungen (Kick-backs) oder Innenprovisionen aufgeklärt?
- Wie hoch ist der eingetretene Schaden (Erwerbsschaden, entgangener Gewinn)?
- Was will der Mandant wirklich erreichen? (Nicht: was steht im Standardweg, sondern: welches Ergebnis ist für den Mandanten persoenlich/wirtschaftlich das beste? Manchmal ist der schnellere Vergleich besser als der formal "richtige" Weg.)
Anspruchsgrundlagen
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
- Anleger- und anlagegerechte Beratung — Pflicht zur vollständigen, richtigen und verständlichen Information.
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
- Anspruchsgrundlage: §§ 280 Abs. 1, 311 Abs. 2 BGB i.V.m. Beratungsvertrag (Schadensersatz wegen Pflichtverletzung).
- Bei Vorsatz oder Sittenwidrigkeit zusätzlich § 826 BGB und § 31 BGB für Organhaftung.
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Beweislast und Frist
- Anleger trägt Darlegungs- und Beweislast für Beratungsfehler und Schaden.
- Bank trägt Beweislast für rechtzeitige und ordnungsgemäße Aufklärung.
- Bei festgestellter Pflichtverletzung wird Ursächlichkeit für Anlageentscheidung vermutet (Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens).
- Verjährung Regelfrist § 195 BGB drei Jahre ab Kenntnis Schaden und Schädiger; Höchstfrist zehn Jahre § 199 Abs. 3 Nr. 1 BGB ab Anspruchsentstehung.
Prüfschema
Vorab: Der untenstehende ist die typische Standardlinie. Wenn die Mandantenlage abweicht (siehe "Strategische Optionen" oben), sind die Schritte entsprechend zu verkuerzen, umzustellen oder durch ein anderes Skill zu ersetzen — der ist Leitfaden, nicht Pflichtprogramm.
1. Beratungssituation (Beratungsvertrag konkludent?)
2. Pflicht zu anleger- und anlagegerechter Beratung
3. Aufklaerungsmaengel identifizieren
- Risikoaufklaerung
- Rueckverguetung/Kick-back
- Innenprovision >= 15%
- Totalverlustrisiko (geschlossene Fonds)
4. Geeignetheitserklaerung § 64 Abs. 4 WpHG analysieren (bzw. § 34 Abs. 2a WpHG aF bis 02.01.2018)
5. Schaden berechnen (Erwerbsschaden + entgangener Gewinn)
6. Verjährung pruefen (3 Jahre Kenntnis / 10 Jahre Hoechstfrist)
- Quellenregel: Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff; keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen.
Strategische Optionen (vor dem Template entscheiden)
Bevor das Template eins-zu-eins gefuellt wird, ist zu prüfen welche Variante zur Mandantenkonstellation passt. Das Template ist eine moegliche Form — nicht die einzige.
| Konstellation | Empfohlener Weg |
|---|
| Standard — fehlerhafte Anlageberatung ruegen und Schadensersatz fordern | Anspruchsschreiben nach Schreibvorlage unten |
| Variante A — Verjährung droht | Verjährungshemmung (Klage/Verhandlungsaufnahme) sofort; keine Aussergerichts-Zeit |
| Variante B — Bank zeigt Einigungsbereitschaft | Aussergerichtliche Einigung bevorzugen; schnellere Auszahlung |
| Variante C — Schadenshoehe unklar | Stufenklage oder Feststellungsklage als Alternative |
Wenn die Mandantenkonstellation nicht ins Standardschema passt, ist das Template anzupassen oder durch ein anderes Skill abzuloesen — nicht das Mandat in das Schema zu pressen.
Schreibvorlage Anspruchsschreiben
Sehr geehrte Damen und Herren,
namens und in Vollmacht unserer Mandantschaft machen wir Schadensersatz
wegen fehlerhafter Anlageberatung aus dem Beratungsvertrag vom [Datum]
und §§ 280 Abs. 1 311 Abs. 2 BGB geltend.
Unsere Mandantschaft erwarb am [Datum] auf Empfehlung Ihres Hauses das
Anlageprodukt [Produktbezeichnung WKN/ISIN] zu einem Erwerbspreis von
EUR [Betrag].
Beratungsfehler liegen in folgenden Punkten:
1. Rechtsprechung live prüfen: Keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über amtliche oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
510/07 Beschl. v. 20.01.2009 Rn. 12 ff.)
2. unterlassene Aufklaerung ueber Innenprovision von [...] Prozent
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
3. anlegerunabhaengige Empfehlung trotz Risikoklasse [...]
Wir fordern Sie auf bis [Datum vier Wochen] Zug um Zug gegen Rueckgabe
der Wertpapiere den Erwerbspreis EUR [Betrag] zuzueglich entgangener
Gewinn in Hoehe von EUR [Betrag] zu erstatten.
Andernfalls werden wir Klage erheben.
Mit freundlichen Gruessen
--- vor Versand klären ---
- Welches Verhandlungsziel hat der Mandant? [Bestand / Abfindung / Reputation / Schnelle Loesung]
- Welche Kompromisslinien sind absolut? [Mindestabfindung / Freistellung / Zeugnisformulierung]
- Sind Anschlusswege erwuenscht? [Mediation / Direktgespraech / Settlement vor Klageerhebung]
Übergabe
- Bei Ablehnung: Klage am Sitz der Bank bzw. Wohnsitz des Anlegers § 32b ZPO bei kapitalanlegerrechtlichem Musterverfahren prüfen.
- Verjährungsfrist im Aktenkalender notieren — Hemmung durch Verhandlungen § 203 BGB sichern.
- Bei Vergleichsverhandlungen Hemmungsschriftverkehr dokumentieren.
Vertiefung: Leitsaetze und Workflow-Ergaenzung
Triage — Bevor losgelegt wird, klaere:
- Wann fand die Beratung statt? → Verjaebrung 3 Jahre ab Kenntnis + max. 10 Jahre absolut.
- Liegt Beratungsprotokoll (§ 83 WpHG / § 34 WpHG aF) oder Geeignetheitserklaerung (§ 64 WpHG) vor? → Fehlende Dokumentation = Beweisschwaeche Bank.
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
- Schadenshoehe: Differenzhypothese oder negatives Interesse berechnen?
Ergaenzende Leitsaetze
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Schritt-für-Schritt-Anlageberatungsfehler
- Mandantengespräch: Produkt, Datum Beratung, Risikoprofil, Verlusthoehe dokumentieren.
- Beratungsprotokoll anfordern (§ 83 WpHG, § 64 Abs. 4 WpHG): 3-Tage-Frist auf Herausgabe.
- Prüfung Kickbacks: Bank-interne Vertriebsprovision vom Emittenten = aufklaerungspflichtig.
- Schadensberechnung: Eingesetztes Kapital minus aktueller Wert + entgangene 4 %-Verzinsung.
- Ausforderungsschreiben an Bank mit 4-Wochen-Frist, Schadensaufstellung, Klageandrohung.
- Ombudsmann einschalten (hemmt Verjaebrung § 204 BGB).
- Klage bei Ablehnung: sachliche Zuständigkeit nach Spezialzuweisung und Streitwert prüfen; sonst Amtsgericht bis einschließlich 10.000 Euro, Landgericht darüber (Paragrafen 23 Nummer 1, 71 Absatz 1 GVG).