Wenn es um BAG-Leitentscheidungen zu Notenstufen in Arbeitszeugnisgenerator geht: prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.
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Die relevanten BAG-Entscheidungen zur Notenstufenmatrix kennen und beim Generieren korrekt anwenden.
Die relevanten BAG-Entscheidungen zur Notenstufenmatrix kennen und beim Generieren korrekt anwenden.
„Zur vollen Zufriedenheit" entspricht einer durchschnittlichen Leistung (Note 3). Wer eine bessere als die durchschnittliche Beurteilung verlangt, trägt die Darlegungs- und Beweislast. Für eine unterdurchschnittliche Beurteilung trägt der Arbeitgeber die Darlegungs- und Beweislast.
Konsequenz für den Generator: Note 3 ist der Ausgangspunkt. Noten besser als 3 können frei vergeben werden — bei einer Klage muss der Arbeitnehmer aber nachweisen, dass er die bessere Note verdient. Noten schlechter als 3 erfordern dokumentierte Belege des Arbeitgebers.
„Befriedigend" ist die mittlere Note der Zufriedenheitsskala. Der Arbeitnehmer trägt die Darlegungs- und Beweislast für eine bessere Note — auch dann, wenn in der Branche überwiegend gute oder sehr gute Noten vergeben werden. Branchenüblichkeit verschiebt die Beweislast nicht.
Konsequenz für den Generator: Der Generator soll bei Note 3 nicht davon abraten, nur weil die Branche üblicherweise Note 2 vergibt. Das ist zulässig, aber die Beweislast-Realität bleibt beim Arbeitnehmer, der Note 2 einklagen möchte.
Der Arbeitgeber hat bei Werturteilen einen Formulierungsspielraum. Grenzen sind Zeugniswahrheit und Zeugnisklarheit. „Kennen gelernt" allein ist kein unzulässiger Geheimcode.
Konsequenz für den Generator: Innerhalb einer Notenstufe darf der Arbeitgeber zwischen mehreren korrekten Formulierungen wählen. Beispiel: Für Note 2 gibt es Variante A und Variante B — beides ist zulässig.
| Note | Bezeichnung | Hauptformel | Beweislast |
|---|---|---|---|
| 1 | sehr gut | stets zur vollsten Zufriedenheit | kein Streit; Arbeitgeber hat Spielraum |
| 2 | gut | stets zur vollen Zufriedenheit | kein Streit; Arbeitgeber hat Spielraum |
| 3 | befriedigend (Ausgangspunkt) | zur vollen Zufriedenheit | Arbeitnehmer trägt Beweislast für bessere Note |
| 4 | ausreichend | zur Zufriedenheit | Arbeitgeber trägt Beweislast |
| 5 | mangelhaft | im Großen und Ganzen zur Zufriedenheit | Arbeitgeber trägt Beweislast, erhöht |
Alle Angaben sind als Arbeitsgrundlage eingebettet. Vor Verwendung in einem Schriftsatz sind die Entscheidungen erneut über die Entscheidungsdatenbank des BAG, dejure.org oder das Rechtsprechungsportal des Bundes auf Fortgeltung zu prüfen.
Bei jedem Zeugnis wird die Hauptformel mit den Einzelfeldern abgeglichen. Sehr gut verlangt durchgängige Beständigkeit, besondere Qualität und klaren Erfolg. Gut verlangt verlässlich überdurchschnittliche Leistung. Befriedigend ist nicht als Abwertung zu behandeln, sondern als mittlere Ausgangsstufe. Die Schlussformel darf die Hauptnote nicht unterlaufen: Eine sehr gute Leistungsformel mit kaltem Abschluss wird als Drift markiert; ein sehr warmer Abschluss bei schwacher Leistung wird als Wahrheitsrisiko markiert.
npx claudepluginhub asm554/deutsches-recht-skills --plugin arbeitszeugnisgeneratorGuides collaborative design exploration before implementation: explores context, asks clarifying questions, proposes approaches, and writes a design doc for user approval.
Creates structured, bite-sized implementation plans from specs or requirements before writing code. Useful for breaking down multi-step tasks into testable steps with file structure and task boundaries.
Implements work from a spec or tickets using TDD at agreed seams, with regular typechecking and test runs, followed by code review.