Neue Abwesenheit oder neuen Urlaubseintrag im Register anlegen – mit allen für die Fristenberechnung nach BUrlG, EFZG, MuSchG und BEEG notwendigen Informationen
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Fokus: Neue Abwesenheit oder neuen Urlaubseintrag im Register anlegen – mit allen für die Fristenberechnung nach BUrlG, EFZG, MuSchG und BEEG notwendigen Informationen. Startet die Überwachung von Fristen ab dem ersten Tag.
/arbeitsrecht:fehlzeit-erfassen
Fachlicher Kern — Arbeitsrecht
- Problemfokus dieses Skills: Bleibe beim konkreten Titel
/arbeitsrecht:fehlzeit-erfassen und löse die dort angelegte Fachfrage; arbeite mit konkreten Tatbestandsmerkmalen, Beweisfragen und dem unmittelbar benötigten Arbeitsprodukt. Routingfragen bleiben Hilfsmittel, wenn Frist, Zuständigkeit oder Verfahrensart offen sind.
- Arbeitsmodus: Zuerst Status, Zugang, Frist, Beteiligungsrechte, Sonderkündigungsschutz, Beweislast und prozessualen nächsten Schritt sichern; dann erst Materiellrecht vertiefen.
- Outputpflicht: Fristenblatt, Zugangsmatrix, Beweisangebot, Mandantenmail, Betriebsrats-/Gegnerbrief oder Klage-/Erwiderungsbaustein.
- Fehlerbremse: Tragende Normen/Entscheidungen live oder aus der Akte verifizieren; Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle. Keine BeckRS-, juris-, Kommentar- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.
Eingaben
- Mitarbeiter-Angaben (Name/ID – anonymisiert genügt)
- Abwesenheitstyp und Startdatum
~/.claude/plugins/config/claude-fuer-deutsches-recht/arbeitsrecht/CLAUDE.md → Standort, Tarifvertrag
Ablauf
1. Konfiguration lesen
Standort-Fußabdruck, HRIS-Status, Tarifvertrag prüfen. Falls HRIS verbunden: Hinweis, dass Eintrag besser dort erfolgt; trotzdem im Register dokumentieren, wenn Nutzer dies wünscht.
2. Alle nötigen Informationen in einem einzigen Prompt abfragen
Kurze Angaben für den Fehlzeiteintrag:
- Mitarbeiter-ID oder Rolle (anonymisiert ist in Ordnung)
- Bundesland (bestimmt anwendbare Regeln)
- Abwesenheitstyp:
- Krankheit / Arbeitsunfähigkeit (EFZG)
- Urlaub (BUrlG)
- Mutterschutz / Beschäftigungsverbot (MuSchG)
- Elternzeit (BEEG)
- Pflegezeit (PflegeZG)
- Sonstiges
- Startdatum der Abwesenheit
- Voraussichtliches Rückkehrdatum (falls bekannt – leer lassen wenn unbekannt)
- Bei Elternzeit: Hat die Mitarbeiterin/der Mitarbeiter die Elternzeit schriftlich angemeldet? Anmeldedatum?
- Bei Krankheit: Gleiche Erkrankung wie in zurückliegenden 12 Monaten? (für EFZG-Neuanspruchs-Berechnung)
- Schwangerschaft/Entbindung: Errechneter Entbindungstermin (für MuSchG-Fristen)
3. Fristen automatisch berechnen
Je nach Abwesenheitstyp:
Krankheit (EFZG):
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
- BEM-Prüfdatum: ab 6-wöchiger AU innerhalb von 12 Monaten (Paragraf 167 Abs. 2 SGB IX)
- Wenn gleiche Erkrankung: Neuer EFZG-Anspruch? Letzter AU-Zeitraum prüfen.
Urlaub (BUrlG):
- Verfallsdatum: 31.12. des laufenden Jahres (Paragraf 7 Abs. 3 S. 1 BUrlG) bzw. 31.03. des Folgejahres bei Übertragung
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
- Resturlaub berechnen: Gesamtanspruch − genommene Tage
Mutterschutz (MuSchG):
- Schutzfrist-Beginn: 6 Wochen vor errechnetem Entbindungstermin (Paragraf 3 MuSchG)
- Schutzfrist-Ende: 8 Wochen nach Entbindung (Paragraf 3 Abs. 2 MuSchG; 12 Wochen bei Frühgeburt)
- Kündigungsschutz-Ende: 4 Monate nach Entbindung (Paragraf 17 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 MuSchG)
Elternzeit (BEEG):
- Anmeldefrist geprüft? (7 Wochen vor Beginn; Paragraf 16 Abs. 1 BEEG)
- Elternzeit-Ende: 3. Geburtstag des Kindes als maximale Frist
- Kündigungsschutz-Ende: Ende der Elternzeit (Paragraf 18 Abs. 1 BEEG)
- Teilzeit-Anspruch: Ab Beginn der Elternzeit (Paragraf 15 Abs. 6 BEEG)
Pflegezeit (PflegeZG):
- Max. 6 Monate (Paragraf 3 Abs. 1 PflegeZG)
- Kündigungsschutz: ab Ankündigung bis 4 Wochen nach Ende (Paragraf 5 PflegeZG)
- Ankündigungsfrist: 10 Arbeitstage vor Beginn (Paragraf 3 Abs. 3 PflegeZG)
4. Eintrag schreiben
Register-Eintrag anlegen in ~/.claude/plugins/config/claude-fuer-deutsches-recht/arbeitsrecht/urlaubsregister.yaml:
- id: [generierte ID]
mitarbeiter: [anonymisierte Bezeichnung]
bundesland: [BL]
typ: [krankheit|urlaub|mutterschutz|elternzeit|pflegezeit|sonstiges]
startdatum: [JJJJ-MM-TT]
rueckkehr_geplant: [JJJJ-MM-TT | unbekannt]
fristen:
efzg_erschoepfung: [JJJJ-MM-TT] # nur bei Krankheit
bem_pruefung: [JJJJ-MM-TT] # nur bei Krankheit ≥ 6 Wochen
urlaubsverfall_warnung: [JJJJ-MM-TT] # nur bei Urlaub
schutzfrist_ende: [JJJJ-MM-TT] # MuSchG/BEEG
ks_schutz_ende: [JJJJ-MM-TT] # Kündigungsschutz-Ende
notizen: [ggf.]
status: offen
Quellen und Zitierweise
Zitierstandard: ../references/zitierweise.md. Methodik: ../references/methodik-buergerliches-recht.md.
- Paragraf 3 EFZG (6-Wochen-Fortzahlung), Paragraf 5 EFZG (Nachweispflicht)
- Paragraf 3, 7 BUrlG (Mindesturlaub, Übertragung, Verfall)
- Paragraf 3 MuSchG (Schutzfristen), Paragraf 17 MuSchG (Kündigungsschutz)
- Paragrafen 15–18 BEEG (Elternzeit, Anmeldung, Kündigungsschutz)
- Paragraf 167 Abs. 2 SGB IX (BEM-Pflicht)
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Beispiele
/arbeitsrecht:fehlzeit-erfassen
Mitarbeiterin HR-022, Bayern, Elternzeit ab 01.02.2025.
Anmeldung liegt schriftlich vor (10.12.2024). Rückkehr geplant 01.02.2026.
Risiken / typische Fehler
- BEEG-Anmeldung nachträglich – Elternzeit kann nicht rückwirkend beantragt werden; Anmeldedatum prüfen.
- Mehrere Abwesenheitsperioden bei gleicher Erkrankung – EFZG-Neuanspruch-Prüfung nicht vergessen.
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
- Anonymisierung – auch im internen Register: Mitarbeiter-IDs statt Namen verwenden; Paragraf 26 BDSG.